Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Haftungsausschluss

Geltungsbereich

1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. 3. Diese sind auch im Betrieb einsehbar

Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt so lange Eigentum des Unternehmen, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen beglichen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 2.Bei Verarbeitung von dem Unternehmen nicht gehörenden Sachen, wird dieses Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltware, zu den anderen bearbeiteten Gegenständen. Der Auftraggeber hat uns sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware einer Pfändung oder Sicherungsübereignung ( Anwaltsrecht) ausgesetzt ist. Dies gilt auch, wenn von dritter Seite Rechte an der Ware geltend gemacht werden. 3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

Dienstleistungsvertrag

Dieser Vertrag ist bei Repartur/Wartung/Instandhaltung ein  Dienstleistungsvertrag , er verpflichtet uns als Vertragspartner zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.  

Gewährleistung, Mängelrüge

1. Mängel sind dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich mitzuteilen. 2.Der Auftraggeber kann die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung wählen. 3.Das Unternehmen kann jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern,wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber möglich ist. 4.Ein Rücktritt vom Vertrag sowie eine Herabsetzung des vereinbarten Betrages ist während der Nacherfüllung nicht möglich. 5.Erst nach dem 2 gescheiterten Versuch der Nachbesserung ist eine Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag möglich. 6.Bei Mängeln verursacht durch Nichtbeachtung der Bedienungs und Handhabungshinweise oder unsachgemäßen Eingriffen des Auftraggebers erlischt die Gewährleistung. 7. Im Falle der betriebsbedingten Abnutzung oder durch falsche Verwendung und Bedienungsfehler auftretenden Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und werden bei Angabe eines Gewährleistungsfall zu unseren jeweils gültigen Servicesätzen überprüft und gegebenenfalls repariet und in Rechnung gestellt.

Preise

1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungen

1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug bar oder auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. 2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

Schadenersatz, Verjährung

1.Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus unerlaubter Handlung oder aus dem Schuldverhältnis selbst, sind ausgeschlossen. 2.Dies gilt nicht in Fällen der zwingenden Haftung wie z.B. bei Vorsatz, der groben Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ansprüche aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichen sind jedoch auf den vetragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3.Bei Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

Sonstiges

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt bzw. den entspricht, was der Autor und der Nutzer gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.